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Die merkwürdigen Urteile deutscher Gerichte

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Heute nachmittag erhielt ich den eRecht24-Newsletter von RA Sören Siebert! Er beschäftigt sich mit allem, was im Internet dem Gesetz unterliegt!

Und dieser Newsletter zeigt mal wieder sehr deutlich, das Recht, Gesetz und Realität respektive Theorie und Praxis Dinge sind, die sich nicht immer mit einander vertragen. Das (deutsche) Gerichte Urteile fällen, bei denen der gemeine Internetnutzer fast nicht mehr aus dem Staunen herauskommt, ist leider nichts neues mehr. Aber ich habe das Gefühl, das sich die abstrusen Urteile in letzter Zeit häufen!

DOI-Mail erst schicken wenn Empfänger einverstanden ist

War da zuletzt das Urteil des OLG München, in dem es heißt, das das versenden einer Mail zur Bestätigung eines wie auch immer gearteten EMail-Abos erst nach dem Einverständnis des Empfängers gestattet ist, schlägt nun das Landgericht Bamberg zu!

Dort heißt es in einem im November ergangenen Urteil bezüglich der Onlinehandelsplattform ebay, das Name, die Anschrift und die E-Mail-Adresse im Impressum des Händlers nicht ausreicht, um zu gewährleisten, das eine Kontaktaufnahme mit selbigen innerhalb von einer Stunde möglich ist!

Zum Urteil des Münchener Oberlandesgerichts kann man ja wirklich nur noch den Kopf schütteln! Wie meinen die Herrschaften in Schwarz eigentlich, das ihr gesprochenes Urteil umzusetzen ist?

Den Interessenten eines Newsletter die DOI-Mail zu schicken ist ja mit diesem Urteil eigentlich nicht mehr erlaubt! Aber anrufen darf man den Interessenten ja auch nicht, weil das wäre dann ja Kalt-Akquise und die ist hierzulande meines Wissens nach verboten. Mal ganz abgesehen davon, das die Frage bliebe wo man die Telefonnumer herbekommen sollte. Denn man weiß ja nicht im voraus, wer Interesse an einem Newsletter haben könnte oder wird.

Beim Interessenten vorbeifahren oder ihn zu besuchen ist auch weitab jeder Realität! Bleibt eigentlich nur, keinen Newsletter mehr anzubieten.

Und jetzt die doch durchaus Realitätsfremde Entscheidung des LG Bamberg!

Warum in aller Welts namen, soll es bei einer EMail-Adresse nicht möglich sein, innerhalb von einer Stunde Kontakt zum Kunden aufzunehmen? Warum leistet das Gericht dem eh schon latent vorhandenen Druck, via Mobilgeräten überall und jederzeit erreichbar sein zu müssen jetzt noch Vorschub?

Zwang, neben Telefon zu schlafen, zu essen und alles andere zu erledigen

Mit diesem Urteil muss – so wie es momentan aussieht – jeder Händler quasi neben seinem eingeschalteten Handy und / oder Telefon schlafen, essen oder allen anderen täglichen Tätigkeiten nachgehen. Meiner Ansicht nach ein Unding.

Mal schauen, welches Gericht den nächsten Klopser raushaut!

Die merkwürdigen Urteile deutscher Gerichte
Marcus


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